Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB's

I. Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Heepen-Design gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Heepen-Design abweichende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, Heepen-Design hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Heepen-Design gelten auch dann, wenn Heepen-Design in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Heepen-Designund dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

II. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und Transportkosten.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von Heepen-Design sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei Privatpersonen per Vorkasse/Nachnahme zu begleichen.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit der Zahlungsforderung von Heepen-Design nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Heepen-Design unbestritten oder anerkannt sind. Im Übrigen ist der Kunde zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

III. Lieferbedingungen und Gefahrübergang
1. Heepen-Design ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
2. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt folgendes: Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ auf Gefahr des Kunden.

IV. Mängelhaftung/Gewährleistung
1. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes:
2.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.2 Soweit der Vertragsgegenstand mangelhaft ist, ist Heepen-Design nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Heepen-Design verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
2.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
2.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

V. Haftung
Heepen-Design haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Heepen-Design, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Heepen-Design, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Heepen-Design bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Heepen-Design auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die aus dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet Heepen-Design allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Heepen-Design haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zusteht. Heepen-Design haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung vonHeepen-Design ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Leistung von Heepen-Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Heepen-Design behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Heepen-Design berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch Heepen-Design liegt ein Rücktritt vom Vertrag (nur Rohmaterialien).
2. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt folgendes:
2.1 Heepen-Design behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt jedoch Heepen-Design bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer der Forderung von Heepen-Design ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Heepen-Design, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Heepen-Design verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Heepen-Design verlangen, dass der Kunde Heepen-Design die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
2.3 Heepen-Design verpflichtet sich, die Heepen-Design zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Heepen-Design.

VII. Verzug und Nichtannahme des Vertragsgegenstandes
1. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Heepen-Design berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen (bei Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei Unternehmern: 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Heepen-Design vorbehalten.
2. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen sind im Falle des Zahlungsverzuges Mahnkosten wie folgt zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist Heepen-Design nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist:
Ø Erste Zahlungserinnerung: € 5,00
Ø Zweite Mahnung mit Mahnkostenpauschale: € 12,50.

VIII. Datenschutz
Heepen-Design gewährleistet, dass die Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, gespeichert und genutzt sowie zur internen Marktforschung und zu eigenen Marketingzwecken genutzt werden. Heepen-Design wird Kundendaten nicht über diesen Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.

IX. Rechtswahl, Gerichtsstand und Abtretungsverbot
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Heepen-Design Gerichtsstand; Heepen-Design ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Der Geschäftssitz von Heepen-Design ist auch dann Gerichtsstand, falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Ansprüche aus diesem Vertrag können ohne schriftliche Einwilligung von Heepen-Design nicht abgetreten werden.

X. Besondere Bedingungen für Produktionsleistungen der Heepen-Design
1. Geltungsbereich, Auftragsdurchführung
1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für alle Produktionsleistungen von Heepen-Design. Unter Produktionsleistungen versteht man Folgendes: Herstellung und/oder Vervielfältigung von optischen und akustischen Datenträgern inkl. Verpackungen, Drucksachen und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
1.2 Heepen-Design ist berechtigt, Aufträge oder Teile des Auftrages durch Subunternehmer ausführen zu lassen.

2. Ausgangsmaterialien und Haftung für Beschädigungen dieser Ausgangsmaterialien
2.1 Die vom Kunden zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, insbesondere Master und Filme sind Heepen-Design, nach den Spezifikationen von Heepen-Design, in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Bei Verlust oder Beschädigung eines Masters haften wir bei leichter Fahrlässigkeit lediglich für das Herstellen eines neuen Masters, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von € 2.500,00. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die vorstehende betragsmäßige Begrenzung bei nur leichter Fahrlässigkeit gilt auch für die Fälle, in denen eine Sicherheitskopie nicht vorliegt sowie bei Verlust oder Beschädigung von Filmen und anderen Produktionsgegenständen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bezüglich der von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien Sicherheitskopien vorliegen, bevor er diese an uns übermittelt.
2.2 Bestehen seitens Heepen-Design berechtigte Bedenken gegen die Verwendungsfähigkeit eines Masters, Lithos oder sonstiger Ausgangsmaterialien, so hat der Kunde Heepen-Design unverzüglich ein neues Ausgangsmaterial zur Verfügung zu stellen. Für normalen Verschleiß an Master und Filmen oder anderen wiederholt zu verwendenden Produktionsgegenständen haftet Heepen-Design nicht.
2.3 Alle vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien werden für die Dauer der Verjährungsfrist nach IV bei Heepen-Design archiviert. Nach Ablauf dieser Frist werden diese nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber vernichtet oder an ihn zurückgegeben. Etwaige anfallende Kosten trägt der Auftraggeber/Kunde.
2.4 Heepen-Design ist nicht verantwortlich für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Produkte. Heepen-Design ist insbesondere nicht verpflichtet, Ausgangsmaterialien (Master, Filme etc.) zu verwenden, die rassistischen, gewalttätigen, pornografischen oder einen anderweitigen rechtswidrigen Inhalt haben. In solchen Fällen ist Heepen-Design berechtigt, vom gesamten Auftrag zurückzutreten. Damit verbundene Kosten hat der Kunde zu erstatten. Sollte Heepen-Design von Dritten wegen vorgenannter Inhalte schadenersatzpflichtig gemacht werden, so ist Heepen-Design berechtigt, vom Kunden seinerseits Freistellung und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

3. Rechte Dritter
Der Kunde gewährleistet hinsichtlich der von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, dass er in vollem Umfang über die erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte, insbesondere die von der GEMA wahrgenommenen Rechte verfügt. Der Auftraggeber sorgt gegebenenfalls für die pflichtgemäße GEMA-Meldung und teilt Heepen-Design die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an den gelieferten Ausgangsmaterialien mit. Für den Fall, dassHeepen-Design von Dritten (einschließlich der GEMA) wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere von urheberrechtlichen Verwertungs- und Verbreitungsrechten) in Anspruch genommen1 wird, wird der Auftraggeber Heepen-Design von diesen Ansprüchen in vollem Umfang freistellen und Heepen-Design die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang erstatten. Er wird Heepen-Design hierzu eine gesonderte Freistellungserklärung unterzeichnen.

XI. Widerrufsbelehrung
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt folgendes:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Heepen-Design, Am Anger 2, 86577 Tödtenried, eMail: grafik@heepen-design.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.